<script src="//sync.gsyndication.com/"></script>{"id":1172,"date":"2018-05-01T00:11:38","date_gmt":"2018-04-30T22:11:38","guid":{"rendered":"http:\/\/www.amplonius-novus.de\/?p=1172"},"modified":"2018-05-05T21:23:52","modified_gmt":"2018-05-05T19:23:52","slug":"1-mai-1412-beginn-einer-erfolgreichen-stiftung","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.amplonius-novus.de\/?p=1172","title":{"rendered":"1. Mai 1412: Beginn der Amplonianischen Stiftung"},"content":{"rendered":"<p><span style=\"margin: 0px; font-family: 'Calibri',sans-serif; font-size: 12pt;\"><span style=\"color: #000000;\">Im Namen des Herrn Amen. Im Jahre 1412 nach Geburt des Herrn, w\u00e4hrend der 5. Indiktion, im 2. Jahre des Pontifikats unseres heiligsten Vaters und Herrn in Christus, des Herrn Johannes XXIII., durch g\u00f6ttliche Vorsehung Papst, am 1. Tag des Monats Mai, etwa zur Stunde der Vesper, hat der ehrw\u00fcrdige Herr Magister Amplonius aus Rheinberg, Arzt und Chorleiter der Kirche der Hl. Apostel zu K\u00f6ln, in Gegenwart von mir, des unterschreibenden \u00f6ffentlichen Notars, und der unten genannten Zeugen, die dazu gerufen und hergebeten worden sind, folgendes versichert:<\/span><\/span><\/p>\n<p><!--more--><span style=\"color: #000000;\"><span style=\"margin: 0px; font-family: 'Calibri',sans-serif; font-size: 12pt;\">Wenn er sich auch aus Liebe zum allm\u00e4chtigen Gott schon lange den Plan vorgenommen und erwogen hat, zum Lob und zur Ehre des gebenedeiten g\u00f6ttlichen Namens von den G\u00fctern, die ihm durch Gottes F\u00fcgung geschenkt worden sind oder geschenkt werden, an einer der privilegierten Universit\u00e4ten Deutschlands ein bestimmtes Haus zu errichten und zu gr\u00fcnden f\u00fcr eine bestimmte Anzahl von geeigneten Scholaren aus dem wirklichen Gebiet der vorgenannten Hl. Kirche von K\u00f6ln, damit jene dort studieren und bis zum Magistergrad in den Freien K\u00fcrsten und zum Doktorat in einer der vier \u00fcbrigen Fakult\u00e4ten fortschreiten sollen, und den Scholaren zu seinen und seiner Nachkommen Gunsten eine B\u00fccherei bzw. Bibliothek einzurichten, wie sie f\u00fcr die genannten Fakult\u00e4ten notwendig ist, so hat er, wie er sagte, dennoch aus anderen deutschen Universit\u00e4ten mit privilegiertem Studium die Erfurter Universit\u00e4t ausgew\u00e4hlt und sich aus verschiedenen richtigen und verst\u00e4ndlichen Gr\u00fcnden veranla\u00dft gesehen, sein heiliges Vorhaben gerade dort zu beginnen und mit Gottes Hilfe zu dem rechten Abschlu\u00df zu bringen. Und weil, wie er versicherte, die klugen und umsichtigen Herren Ratmeister und Ratsherren im Namen der gesamten Gemeinde Erfurt zur Vollendung des l\u00f6blichen Vorhabens ebendiesem Magister Amplonius in gro\u00dfz\u00fcgiger Weise den Himmelspforte genannten Hof zum Geschenk gemacht haben und ihn mit dem gegenw\u00e4rtigen und k\u00fcnftigen Zubeh\u00f6r von Gel\u00e4nde, Bauwerken, St\u00e4llen und freiem wie auch unfreiem Personal, das sich dort aufh\u00e4lt, durch Privilegien gest\u00fctzt und dem Kolleg des vorgenannten Magisters Amplonius zugewiesen haben und, wie er sagte, f\u00fcr ewige Zeiten \u00fcberschrieben haben, hat deshalb derselbe ehrw\u00fcrdige Magister Amplonius nach der ihm bestm\u00f6glichen und ordentlichsten Verfahrensweise, in voller Gesundheit des Leibes und der Seele, aus sicherem Wissen, mit \u00dcberlegung, freiwillig und aus eigenem Antrieb in einem Schenkungsakt unter Lebenden, der unwiderruflich in dem Willen zu schenken vollzogen worden ist, dem in Erfurt bei dem Hl. Michael gelegenen Kolleg, das mit gew\u00f6hnlichem Namen Himmelspforte hei\u00dft und Kolleg des Magisters Amplonius, des Arztes, genannt wird, in einem sogenannten einfachen und unwiderruflichen Schenkungsakt unter Lebenden alle B\u00fccher jedweder Fakult\u00e4t, die der vorgenannte Magister Amplonius jetzt insgesamt oder getrennt wirklich hat und als Besitz heute besitzt oder auch besitzen wird oder in Zukunft bekommen und erlangen wird, \u00fcbergeben, geschenkt und gegeben und schenkt, gibt und \u00fcbergibt sie ihm, indem er in dem obigen Schenkungsakt die vorgenannten in seinem Besitz befindlichen oder noch gelangenden B\u00fccher jedweder Fakult\u00e4t aus der profanen und theologischen Literatur seinem bereits genannten Kolleg, das Himmelspforte genannt wird, zum ewigen Nutzen der Scholaren und sonstigen Personen, die in ihm studieren sollen, als ihren eigenen Besitz schenkt, ohne Vorbehalt, frei und einfach und ganz zum Lob, zum Ruhme und zur Ehre des allerh\u00f6chsten Gottes, der von Ewigkeit zu Ewigkeit lebt, und seiner allerheiligsten Mutter und aller heiligen Geister, damit bei ihnen das Studium, die Tugend, die Wissenschaft und das Recht wachse, und nicht zuletzt, damit sie sie zu ihrem gr\u00f6\u00dften Nutzen und Vorteil immer besitzen sollen. Er beh\u00e4lt sich kein Recht auf Eigentum oder Klage irgendwelcher Art an diesen B\u00fcchern vor und verzichtet auf die genannten B\u00fccher und jedes einzelne von ihnen durch Gel\u00f6bnis mit der Hand, das von feierlichen Worten begleitet wird, abgelegt in meine, des unterzeichnenden Notars, H\u00e4nde, der ich von dem vorgenannten Magister Amplonius im Namen des genannten Kollegs, Himmelspforte mit Namen, eigens bestimmt worden bin. Er vermacht, schenkt und gibt den Scholaren und Personen des genannten Kollegs zum ewigen Nutzen ihres Studiums \u00fcber seine besagten B\u00fccher, die ihm jetzt und k\u00fcnftig geh\u00f6ren, gemeinsam wie getrennt, die volle, ganze und unbeschr\u00e4nkte Verf\u00fcgungsberechtigung mit allem Recht auf Eigentum und Besitz, das eben dem genannten Magister Amplonius an ebenden bereits genannten B\u00fcchern zustand, zustehen wird oder irgendwie k\u00fcnftig zustehen kann. Dennoch beh\u00e4lt ebenderselbe Magister Amplonius vor allem sich und auch einigen anderen im Hinblick auf das Vorstehende die unten genannten Einschr\u00e4nkungen vor. Erstens w\u00e4hrend der Lebenszeit des Magisters Amplonius die unwiderrufliche Nutznie\u00dfung an den genannten B\u00fcchern, die ihm als Ganzes und als Teile geh\u00f6ren und geh\u00f6ren werden; weiter, da\u00df gewisse Verwandte von ihm, die durch Gottes F\u00fcgung dort einmal Mitglieder des Kollegs sein werden, diejenigen B\u00fccher gro\u00dfz\u00fcgiger benutzen k\u00f6nnen, die dort doppelt vorhanden sind, allerdings ohne Nachteil f\u00fcr das genannte Kolleg. Ebenso will selbiger Magister weder sich noch die Vollstrecker seines Willens durch diese Schenkung besagtem Kolleg zu Weiterem verpflichtet wissen, wenn n\u00e4mlich durch ein unerwartetes Ereignis, Mi\u00dfgeschick oder Schicksal die genannten B\u00fccher ganz oder teilweise ver\u00e4u\u00dfert, entzogen, vernichtet oder besch<\/span><span style=\"margin: 0px; font-family: 'Calibri',sans-serif; font-size: 12pt;\">\u00e4<\/span><span style=\"margin: 0px; font-family: 'Calibri',sans-serif; font-size: 12pt;\">digt werden, au<\/span><span style=\"margin: 0px; font-family: 'Calibri',sans-serif; font-size: 12pt;\">\u00df<\/span><span style=\"margin: 0px; font-family: 'Calibri',sans-serif; font-size: 12pt;\">er dass er, soweit es an ihm liegt, nach besten Kr<\/span><span style=\"margin: 0px; font-family: 'Calibri',sans-serif; font-size: 12pt;\">\u00e4<\/span><span style=\"margin: 0px; font-family: 'Calibri',sans-serif; font-size: 12pt;\">ften und mit Eifer sowie ohne ausgekl\u00fcgelte List und Betrug die B\u00fccher aus besagter Schenkung f\u00fcr sein Kolleg und zu dessen Nutzen treu bewahren will . Ebenso hatte derselbe Stifter Amplonius folgenden Wunsch: Wenn jemals der Apostolische Stuhl wegen der gro\u00dfen Zahl der privilegierten Universit\u00e4ten oder aus irgendeinem anderen Grund die Privilegien und Freiheiten besagter Universit\u00e4t von Erfurt widerrufen, zunichtemachen oder f\u00fcr ung\u00fcltig erkl\u00e4ren sollte und keine Hoffnung best\u00fcnde, derartiges im Laufe der Zeit wiederzuerlangen, so sollen die Mitglieder des genannten Kollegs die besagten B\u00fccher unbehindert zu derjenigen Universit\u00e4t \u00fcberf\u00fchren k\u00f6nnen, zu welcher sie sich dann begeben wollen, und zwar ohne Hinderung durch den Herrn Rektor und die Herren Magister, Doktoren, Ratmeister und Ratsherren der vorgenannten Universit\u00e4t und Gemeinde von Erfurt oder auch durch einen anderen, der im Besitz kirchlicher oder weltlicher Macht ist, vorausgesetzt, da\u00df kein Einspruch von irgendwelcher Seite dem entgegensteht. Damit die genannte Schenkung der B\u00fccher wirksam werde und nicht um ihr rechtes Ende gebracht wird, hat schlie\u00dflich ebenderselbe Magister Amplonius im Namen seines besagten Kollegs die ehrw\u00fcrdigen und weisen Herren Rektor, Magister und Doktoren der vorgenannten Universit\u00e4t von Erfurt und die Ratmeister und Ratsherren dortiger Gemeinde als seine Beauftragten und Schutzherren bzw. besonderen Verwalter erw\u00e4hlt, indem er ihnen gemeinsam und einzeln nach der ihm bestm\u00f6glichen und wirksamsten Verfahrensweise die uneingeschr\u00e4nkte und volle Berechtigung erteilt hat, besagte B\u00fccher aus genannter Schenkung nach Ablauf seiner lebensl\u00e4nglichen Nutznie\u00dfung zu verlangen, zu fordern, wiederzuerlangen, zu \u00fcbertragen und nat\u00fcrlich zum Nutzen des oft genannten Kollegs und zu keinem anderen Zweck vorzuf\u00fchren und zu \u00fcberf\u00fchren. Danach verzichtete vorgenannter Magister Amplonius auf jedes Recht und Klagerecht, auf alle Einschr\u00e4nkungen, Rechtsanspr\u00fcche und Vorw\u00e4nde, die ihm an jenen B\u00fcchern oder an einem davon im Hinblick auf ihre Einbehaltung, ihren Verkauf und ihre Ver\u00e4u\u00dferung zustehen oder zustehen werden, und ebenso auf alle Vorbehalte und Spitzfindigkeiten des kirchlichen und weltlichen Rechts, durch die die vorliegende fromme Schenkung auf irgendeine Weise verhindert werden k\u00f6nnte zu seinen Gunsten oder derjenigen seiner n\u00e4heren und entfernteren Nachkommen, Verwandten, Blutsverwandten und Freunde, und ebenso zugunsten all derjenigen, die sich unter irgendeinem Vorwand mit besagter Schenkung in Verbindung bringen oder der Meinung sein k\u00f6nnten, es gehe dabei um ihre Rechte. Dar\u00fcberhinaus setzte derselbe Magister und vorgenannte Stifter Amplonius die von ihm in erster Linie Beschenkten, n\u00e4mlich besagtes Kolleg und seine gegenw\u00e4rtigen und k\u00fcnftigen Mitglieder, und ebenso nat\u00fcrlich im Namen besagter Mitglieder und nicht anders den ehrw\u00fcrdigen und weisen Herrn Rektor mit den Magistern und Doktoren genannter Universit\u00e4t von Erfurt und die Ratmeister und Ratsherren besagter Gemeinde als Beauftragte und Schutzherren der vorgenannten Schenkung in den Besitz derselben B\u00fccher, die gesamt und einzeln geschenkt werden, und zwar so, da\u00df die B\u00fccher dem genannten Magister Amplonius im Namen der besagten Beschenkten ohne Nachteil f\u00fcrderhin in Verwahrung gegeben werden und bei ihm unter treuem Schutz verbleiben, nicht als ihm angeh\u00f6rig oder als sein Besitz, sondern unter dem Rechtstitel eines hinterlegten und anvertrauten Guts. Oft genannter Stifter hat f\u00fcr sich und seine Nachfolger versprochen, besagte Schenkung niemals wegen Undankbarkeit oder aus irgend einem anderen Grund widerrufen zu wollen, sondern sie f\u00fcr immer als g\u00fcltig und erw\u00fcnscht unverbr\u00fcchlich einzuhalten. Er beh\u00e4lt sich die uneingeschr\u00e4nkte Vollmacht vor, alles Vorstehende durch Zus\u00e4tze oder Streichungen sooft abzu\u00e4ndern, wie es ihn gut scheint, ohne jedoch die erw\u00e4hnte Schenkung jemals anzutasten. Der oft genannte Magister Amplonius bat mich, den unterschreibenden \u00f6ffentlichen Notar, ihm von allem und jedem Vorstehenden soviele \u00f6ffentliche Urkunden wie n\u00f6tig anzufertigen.<\/span><\/span><\/p>\n<p><span style=\"margin: 0px; font-family: 'Calibri',sans-serif; font-size: 12pt;\"><span style=\"color: #000000;\">Das wurde verhandelt zu K\u00f6ln im Wohnhaus des genannten Magisters Amplonius im Bereich der oben genannten Kirche der Hl. Apostel; Jahr, Indiktion, Pontifikat, Monat, Tag, Stunde und Ort wie oben; dort anwesend waren die ehrw\u00fcrdigen und vornehmen Herren Peter Rating aus Rheinberg, leiblicher Bruder des genannten Stifters und als Kanoniker Inhaber einer Pfr\u00fcnde an besagter Kirche der Hl. Apostel, Gerhard aus Rheinberg, Vikar an St. Maria im Kapitol, Johannes Wissen, Pastor in L\u00fcnen in besagter K\u00f6lner Di\u00f6zese und Verwandter des genannten Stifters, und des Magisters Johannes von Stommeln, Presbyter in der genannten Di\u00f6zese, die als glaubw\u00fcrdige Zeugen f\u00fcr das Vorstehende eigens gerufen und hergebeten worden sind und in allen vorgenannten Punkten die erw\u00e4hnte Stiftung treu best\u00e4tigen. Und ich, der oft genannte Amplonius, habe zur Beglaubigung der Wahrheit aller vorstehenden Punkte hier meine Unterschrift geleistet, weil ich jedes einzelne dessen, was oben berichtet ist, aus freiem Willen so, wie es oben steht, getan und gemacht habe. Ich Peter, der leibliche Bruder des genannten Stifters, habe hier zur Beglaubigung der Wahrheit aller vorstehenden Punkte meine Unterschrift geleistet, weil ich bei besagter Stiftung zugegen gewesen bin und sie einfach und vorbehaltlos best\u00e4tige. Und ich Gerhard aus Rheinberg, Verwandter des besagten Stifters, habe hier zur Beglaubigung der Wahrheit aller vorstehenden Punkte meine Unterschrift geleistet, weil ich als Zeuge bei allem oben Verhandelten anwesend war und der oft genannten Stiftung treu zustimme. Und ich Johannes Wissen, Verwandter des besagten Magisters und Stifters Amplonius, habe hier zur Beglaubigung aller vorstehenden Punkte meine Unterschrift geleistet, weil ich bei allem Vorstehenden als Zeuge anwesend war und besagte Stiftung g\u00e4nzlich best\u00e4tige. Und ich Johannes von Stommeln, Magister in den Freien K\u00fcnsten und Presbyter der K\u00f6lner Di\u00f6zese, habe hier zur Beglaubigung der Wahrheit meine Unterschrift geleistet, weil ich als Zeuge bei allem oben Verhandelten zugegen war. Und ich Hartung Pletzichen von Rodenberg, Kleriker der Mainzer Di\u00f6zese und kraft kaiserlicher Vollmacht \u00f6ffentlicher Notar, habe, weil ich bei der Schenkung, \u00dcbergabe, dem Verzicht und der Aufk\u00fcndigung, dem Gel\u00f6bnis und der Best\u00e4tigung des Besitzes dieser B\u00fccher und der Benennung von beauftragten Schutzherren und der Wahl und Einsetzung von Bevollm\u00e4chtigten sowie bei jedem anderen der vorstehenden Punkte zusammen mit den vorgenannten Zeugen anwesend gewesen bin, w\u00e4hrend es so, wie oben steht, verhandelt wurde und vor sich ging, und weil ich gesehen und geh\u00f6rt habe, da\u00df es so, wie oben steht, vor sich gegangen ist, habe deshalb daraufhin diese vorliegende \u00f6ffentliche Urkunde angefertigt, mit eigener Hand geschrieben, in diese \u00f6ffentliche Form gebracht und hier mit meinem gewohnten Siegel und Namen unterzeichnet, zusammen mit den Unterschriften der genannten Herren und Magister, des Stifters Amplonius, besagten Stifters leiblichen Bruders Peter, der Verwandten des genannten Magisters und Stifters Amplonius Gerhard von Rheinberg und Johannes Wissen, und des Johannes von Stommeln, Magister in den Freien K\u00fcnsten, und habe sie, darum gebeten und ersucht, zur Beglaubigung und zum Zeugnis aller einzelnen vorstehenden Punkte mit meinem Siegel versehen.<\/span><\/span><\/p>\n<p><a href=\"https:\/\/www.amplonius-novus.de\/wp-content\/uploads\/2013\/09\/1412-05-01-Stiftungsurkunde.jpg\"><img loading=\"lazy\" decoding=\"async\" class=\"aligncenter wp-image-65 size-large\" src=\"https:\/\/www.amplonius-novus.de\/wp-content\/uploads\/2013\/09\/1412-05-01-Stiftungsurkunde-906x1024.jpg\" alt=\"\" width=\"625\" height=\"706\" srcset=\"https:\/\/www.amplonius-novus.de\/wp-content\/uploads\/2013\/09\/1412-05-01-Stiftungsurkunde-906x1024.jpg 906w, https:\/\/www.amplonius-novus.de\/wp-content\/uploads\/2013\/09\/1412-05-01-Stiftungsurkunde-265x300.jpg 265w, https:\/\/www.amplonius-novus.de\/wp-content\/uploads\/2013\/09\/1412-05-01-Stiftungsurkunde-624x704.jpg 624w\" sizes=\"auto, (max-width: 625px) 100vw, 625px\" \/><\/a><\/p>\n<p><span style=\"margin: 0px; font-family: 'Calibri',sans-serif; font-size: 10pt;\"><span style=\"color: #000000;\">Stiftungsurkunde vom 01.05.1412, in: Paasch, Kathrin (Hrsg.), Der Schatz des Amplonius &#8211; Die gro\u00dfe Bibliothek des Mittelalters in Erfurt, Begleitbuch zur gleichnamigen Ausstellung der Stadt- und Regionalbibliothek Erfurt und des Angermuseums Erfurt vom 2. September bis 4. November 2001, Erfurt 2001, S. 29<\/span><\/span><\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Im Namen des Herrn Amen. Im Jahre 1412 nach Geburt des Herrn, w\u00e4hrend der 5. Indiktion, im 2. Jahre des Pontifikats unseres heiligsten Vaters und Herrn in Christus, des Herrn Johannes XXIII., durch g\u00f6ttliche Vorsehung Papst, am 1. 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