Alle Jahre wieder: Für ein Stipendium der Studienstiftung Amplonius Novus für das Förderjahr 2024/2025 sollte man möglichst bald „in die Pötte kommen“ und einen Antrag losschicken, denn Ende August/Anfang September trifft der Stiftungsvorstand die entspr. Beschlüsse.
Förderungsvoraussetzungen für das Studienstipendium:
- Abitur am Amplonius-Gymnasium Rheinberg und Zulassung zum Studium an einer Universität in Deutschland oder einem Mitgliedsstaat der Europäischen Union.
- Nachweis herausragender schulischer Leistungen durch einen überdurchschnittlichen Notenschnitt im Abitur sowie ein während der Schulzeit gezeigtes besonderes gesellschaftliches Engagement (innerhalb der Schule, z.B. in der Schülervertretung, oder außerhalb, z.B. in einem Verein o.ä.).
- Schriftliche Empfehlung durch eine Lehrkraft des Amplonius-Gymnasiums.
- Voraussetzung für die Vergabe eines Stipendiums ist weiterhin, dass aufgrund der familiären Situation ansonsten kein Studium aufgenommen bzw. fortgesetzt werden kann. Der Nachweis hierfür muss auf geeignete (unbürokratische) Weise erbracht werden.
Stipendiendauer und Stipendienleistungen:
Die Förderung erfolgt grundsätzlich zunächst für ein Jahr und kann – bei Nachweis entsprechender Leistungen – um jeweils ein weiteres Jahr bis zum Abschluss (Master) verlängert werden. Die Höhe des Stipendiums beträgt zur Zeit monatlich 100 Euro. Da es sich bei unserem Stipendium um eine leistungsbezogene Zahlung handelt, erfolgt keine Anrechnung auf das BAföG.
Bewerbungs- und Auswahlverfahren:
Die Bewerbung für ein Stipendium bei Amplonius NOVUS ist einfach und unbürokratisch. Sie ist zu richten an den Vorsitzenden des Vorstandes der Stiftung Amplonius NOVUS, c/o Amplonius-Gymnasium, Dr. Aloys-Wittrup-Str. 18, 47495 Rheinberg. Oder – besser – per eMail an:
Dem Antrag sind der Bewerbungsbogen der Stiftung (als PDF- bzw. Word-Datei im Download-Bereich der Stiftungs-Homepage verfügbar) sowie die dort aufgeführten Anlagen beizufügen.
Die Stipendiatenauswahl geschieht durch den Vorstand der Stiftung; ein Rechtsanspruch auf ein Stipendium besteht nicht.
Rheinberg, 14. August 2024
gez. Heinz Pannenbecker (Stiftungsvorsitzender)